<?xml:namespace prefix="o" />MathematikBand 3Erschienen: 5. Auflage 2019mit TRGI 2018Die Fachbuchreihe „Technologie des Schornsteinfegers“ ist in seiner Zielsetzung ein Lehr- und Lernbuch für die schulische und betriebliche Ausbildung. Die Inhalte sind der Verordnung über die Berufsausbildung zum Schornsteinfeger zugeordnet.
Aus dem Inhalt:
Mathematische Grundlagen
Geometrische Grundlagen
Physikalische Grundlagen
Wärmeübertragung
Elektrotechnik
Chemie
Stöchiometrie
Praktische Verbrennung
Wärme- und Energietechnik
Strömungstechnik
Sondergebiete des Schornsteinfegerhandwerks
Schornsteinfeger-Fotokalender 2024
"Morgen kommt der Schornsteinfeger"
Ein Schornsteinfegerkalender, in dem Kolleginnen und Kollegen in ihrer traditionellen Arbeitskleidung gezeigt werden.
Die Fotos sollen kleine Geschichten über Begegnungen und Erlebnissen erzählen, die einem Schornsteinfeger täglich hat.
Auflage März 2008
„In dieser Broschüre widmen wir uns verstärkt dem Brenner und dessen Bauteilen, welche vornehmlich zu einem ordnungsgemäßen Betrieb beitragen. Welche Störungen und Funktionen auf diese Bauteile zurückzuführen sind, möchten wir Ihnen ebenfalls näher bringen, Ebenso erläutern wir Ihnen die Wärmeverteilung.“
Auflage Oktober 2016
Aus dem Inhalt:
"Nach § 10 (Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden) Absatz 1 der EnEV 2014 dürfen Eigentümer von Gebäude Heizkesseln,
die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, ab dem Jahre 2015 nicht mehr betreiben. Ferner dürfen Eigentümer Heizkessel, die nach dem 1. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt wurden, nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betreiben.
Dabei, ist die Formulierung „eingebaut oder aufgestellt“ als „Inbetriebnahme“ bzw. betriebsfertige Installation des Heizkessels zu verstehen.
Ein Heizkessel gilt dann als in Betrieb genommen, wenn er vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (nach früherem Recht Bezirksschornsteinfegermeister) abgenommen wurde. Der Zeitpunkt der Abnahme ergibt sich aus der Abnahmebescheinigung, die in der Regel auch beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vorliegen sollte. Der Zeitpunkt der Kesselherstellung im Werk (Baujahr), die Abnahme des Gebäudes oder die erstmalige Nutzung des Gebäudes bzw. der Heizungsanlage sind dagegen in der Regel für das Datum der Inbetriebnahme nicht ausschlaggebend, sondern können lediglich in Zweifelsfällen bei fehlender Abnahmebescheinigung als Indizien für das Datum der Inbetriebnahme herangezogen werden."
Grund- und Fachwissen zum Lernen und Nachschlagen
Energieoptimiertes Bauen und Sanieren
Ausgabe mit GEG 2024 und aktuellen Themen
Aufgrund der hohen Nachfrage und den massiven gesetzlichen Änderungen hat der Energieberaterverband GIH sein „Handbuch Gebäudeenergieberatung“ neu aufgelegt. Die mittlerweile siebte Ausgabe des Aus- und Weiterbildungsklassikers berücksichtigt die jüngsten Änderungen am Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie an der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Das Handbuch ist auf die Basisausbildung zum Energieberater zugeschnitten und deckt alle im dena-Regelheft geforderten Grundlagen ab. Mit seinen von über 60 Expertinnen und Experten aus verschiedenen Fachbereichen erarbeiteten Inhalten dient es aber auch erfahrenen Energieberaterinnen und -beratern als Nachschlagewerk. Das praxisnahe Buch deckt aber auch aktuelle Themen ab – von der Brennstoffzelle über Sektorenkopplung, Elektromobilität und Smart-Home-Anwendungen bis hin zum Energiespar-Contracting. Die Inhalte zum GEG und zur BEG wurden auf den aktuellen Stand gebracht und die Neuerungen ab 2024 bereits eingearbeitet. Während ein umfangreicher Anhang mit Glossar und Auszügen aus Gesetzen und Förderprogrammen die einzelnen Kapitel ergänzt, leitet eine umfangreiche Sammlung an Checklisten die praktische Beratungstätigkeit an.“
Auflage Oktober 2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
eure Berufsausbildung im Schornsteinfegerhandwerk neigt sich nun langsam dem Ende zu. Bald habt ihr euer Ziel erreicht und ihr könnt euch Schornsteinfegergeselle/in nennen. Auflage April 2021
Die letzte Herausforderung auf dem Weg zum Facharbeiter im Schornsteinfegerhandwerk steht euch jedoch noch bevor:
Die Gesellenprüfung!
Die Gesellenprüfung stellt einen wichtigen Abschnitt in eurem weiteren Berufsleben als Schornsteinfeger dar. Nach der bestandenen Prüfung zum/zur Schornsteinfegergesellen/in übernehmt ihr eine hohes Maß an Verantwortung für die Brand- und Betriebssicherheit von Feuerungsanlagen und tragt durch eure ausgeführten Tätigkeiten und Arbeiten maßgeblich zum Schutz des Bürgers und der Umwelt bei. Jeder Einzelne von euch leistet einen enormen Teil zur Reduzierung von Treibhausgasen, zur Energieeinsparung und zur Verhütung von Bränden. Unsere Kunden verlassen sich auf unsere Tätigkeiten, sie verlassen sich auf unser Können und Fachwissen und den dadurch für sie erhöhten Sicherheitsstandard.
Enttäuschen wir also unsere Kunden nicht. ...
Auflage Oktober 2021
Aus dem Inhalt:
Auswahl der Kehreinlagen
Schornsteinreinigung von der oberen Reinigungsöffnung
Arbeitsvorgänge bei der Dachreinigung
Reinigung eines Verbindungsstückes
Abgaswegüberprüfung an Gasfeuerstätten mit Strömungssicherung
Abgaswegeüberprüfung an einer raumluftunabhängigen Gasfeuerstätte
Tätigkeiten an Ölfeuerungsanlagen
Messtechnik
Messungen an Feuerstätten fu¨r feste Brennstoffenach der 1. BImSchV
Messungen von Öl- und Gasfeuerungsanlagen nach Anlage 1 und 2 der 1. BImSchV
Gasgeräte nach TRGI
4 Pa-/8 Pa-Test
Holzfeuchtemessung
Gashausschau in Kombination mit der Abgaswegeüberprüfung
1. Auflage 2019
ZDS – Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e.V. – Gewerkschaftlicher Fachverband –
Durch die interaktive innere Schiebkarte können mit wenigen Handgriffen der Luftbedarf einer Feuerstätte, der Verbrennungsluftvolumenstrom durch Infiltration sowie der daraus anrechenbare Luftvolumenstrom einer Feuerstätte bestimmt werden. Mit seiner einfachen Handhabung der neuen Forderungen der TRGI 2018 ist dieser Rechenschieber geeignet für Installateure, Mitarbeiter in Versorgungsunternehmen, Netzbetreiber sowie für Schornsteinfeger, Planer und Behörden.
Auflage Juli 2020
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in den letzten Jahren wurde an der Novellierung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes gearbeitet.
Der erste Entwurf wurde bereits im Jahr 2013 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf den Weg gebracht. Aufgrund der Bundestagswahlen im selben Jahr wurde an diesem Entwurf allerdings nicht zeitnah weiter gearbeitet.
Weiterhin war bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes am 27.12.2015 unklar, ob die Kompetenz für das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz beim Bund oder bei den Ländern liegt. Auslöser für die Grundsatzfrage war, dass das Schornsteinfegerwesen in den Bereich des Sicherheitsrechts und damit in die Kompetenz der Länder fallen sollte. Das Gericht urteilte jedoch anders, so dass einer Fortführung der Novellierung nichts mehr im Wege stehen sollte.
Erst seit der Bund-Länder-Ausschusssitzung, zu der das für das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Juni 2015 eingeladen hatte, arbeiten das genannte Bundesministerium, die betreffenden Länderbehörden und die Berufsverbände im Schornsteinfegerhandwerk intensiv an den Novellierungsinhalten zum Schornsteinfeger-Handwerksgesetz.
Der Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e.V. – Gewerkschaftlicher Fachverband – hat sich in der Zeit der Novellierung maßgeblich mit den Inhalten zu jedem aktuellen Entwurf zum „Ersten Gesetz zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes" beschäftigt und in zahlreichen Stellungnahmen nicht nur die Interessen der organisierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Schornsteinfegerhandwerk formuliert, sondern versucht, die Interessen des Schornsteinfegerhandwerks an sich zu berücksichtigen. Dabei verfolgte der ZDS den Ansatz, sich gegen Novellierungsinhalte auszusprechen, welche dem Schornsteinfegerwesen in seiner jetzigen Form schaden könnten. Der ZDS hat versucht, alle Aspekte, sowohl die der abhängig Beschäftigten im Schornsteinfegerhandwerk, die der Arbeitgeber im Schornsteinfegerhandwerk, als auch die der Behörden und Bürger zu erfassen und daraus den möglichst besten Konsens aller verschiedenen Standpunkte zu favorisieren. Das Ergebnis, welches im Nachfolgenden beschrieben ist, kann sich durchaus sehen lassen. Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz ist ein Erfolgsmodell ohnegleichen.
Seit dem Inkrafttreten des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes, welches die Monopolstellung des Schornsteinfegers im Jahr 2008 aufgehoben hat, können wir betrachten, wie fruchtbar die Novellierung in den letzten Jahren gewesen ist. Trotz aller Ängste, welche bei der ersten großen Novellierung im Jahr 2008 auf das Schornsteinfegerhandwerk zukamen, hat sich gezeigt, dass unser Handwerk heute besser aufgestellt ist als je zuvor. Die Betriebe können flexibler auf Marktschwankungen und politische Entscheidungen, wie zum Beispiel die Einhaltung der Regierungsziele im Bereich der Energie- und Wärmewende, reagieren. Gerade jüngere Schornsteinfeger sind geradezu voller Tatendrang und leisten mit immer verschiedeneren Angeboten beim Kunden einen wesentlichen Teil zur Brandsicherheit und zum Umweltschutz in der Bevölkerung. Das Schornsteinfegerhandwerk schafft es, den Spagat zwischen hoheitlichen und nicht hoheitlichen Tätigkeiten im täglichen Berufsalltag flächendeckend umzusetzen. Dabei kommt unserem Handwerk die gute und flächenmäßige Organisation in den Verbänden zu Gute. Das Vertrauen und die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger und die sehr geringe Quote an Unfällen, welche auf mangelnde Betriebs- und Brandsicherheit von Heizungsanlagen zurückzuführen sind, sind ein Indikator dafür, wie erfolgreich das Modell des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes tatsächlich ist.
Nichtsdestotrotz war es an der Zeit, einige kleine, aber rechtlich wichtige Änderungen an dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz vorzunehmen. So trat das „Erste Gesetz zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes" vom 17. Juli 2017 am 22. Juli 2017 in Kraft und änderte das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz in seiner ursprünglichen Fassung vom 26. November 2008.
Die Broschüre verzichtet bewusst auf den Regelungsbereich der Altersvorsorge, da diese in ihrer Komplexität eine eigene Kommentierung verlangen würde. Um den Text und die Hintergründe verständlich zu formulieren, haben wir nur den berufsrechtlichen Teil dargestellt.
Wolfgang Stehmer
Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO
Meisterprüfungsverfahrensverordnung
Handbuch für das Schornsteinfegerwesen
3. Auflage, 2024
Mit Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung am 13. April 2013 ist die im Jahr 2008 begonnene Neuregelung des Schornsteinfegerrechts abgeschlossen. Damit beschränkten sich auch die hoheitlichen Aufgaben des Schornsteinfegers auf nur noch wenige Überwachungsaufgaben. Die typischen Kehr-, Überprüfungs- und Messarbeiten werden jetzt auf der Grundlage privatrechtlicher Verträge oder Vereinbarungen durchgeführt.
Das vorliegende Handbuch kommentiert die acht Paragraphen und vier Anlagen der Bundes-KÜO sehr detailliert. Es gibt auch Auskunft über die Entstehung der einzelnen Vorschriften und befasst sich in Kapitel 6 zudem mit den Rechtsvorschriften zur Meisterprüfung. In besonderer Weise erläutert der Kommentar die Systematik, die den hoheitlichen Gebühren zugrunde liegt. Dazu werden die Kalkulationsfaktoren aus der früheren Muster-Kehr- und Überprüfungsordnung abgeleitet, die den einzelnen Schornsteinfegertätigkeiten bis zum Jahr 2009 tatsächlich zugrunde lagen und die auch heute noch in weiten Teilen des Schornsteinfegerhandwerks Grundlage der Schornsteinfegerrechnungen sind.
Das Buch ist der Standardkommentar für sämtliche Schornsteinfeger in Deutschland und solche, die es einmal werden wollen. Es richtet sich ebenfalls an die fachlich interessierten Kunden der Schornsteinfegerbetriebe.
Wolfgang Stehmer kennt das Schornsteinfegerwesen seit 1978 und war rund 20 Jahre der fachlich zuständige Sachbearbeiter im Innen- und im Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg. Von 2006 bis 2011 war er Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg. Er schöpft sein Wissen zudem aus seiner langjährigen Tätigkeit als Vorsitzender des gemeinsamen Meisterprüfungsausschusses im Schornsteinfegerhandwerk Baden-Württemberg.
Auflage August 2021
Die neue hessische Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung (Feuerungsverordnung – FeuV) ist am 01.02.2021 in Kraft getreten. Sie ersetzt die alte Feuerungsverordnung aus dem Jahr 2009.
Aufgrund der geänderten Hessischen Bauordnung (HBO) aus dem Jahr 2018 wurde eine Anpassung der Feuerungsverordnung notwendig.
Inhaltlich wurde die neue Feuerungsverordnung an die Regelungen der aktuellen Muster-Feuerungsverordnung und den Stand der Technik angepasst.
In dieser Arbeitshilfe sind neben dem Verordnungstext auch eine Gegenüberstellung zu den einzelnen Paragrafen der Feuerungsverordnung von 2009 mit der Begründung des Landes Hessen und einem Kommentar aufgeführt. Hier kann der Leser Hinweise und Erläuterungen zur Novellierung nachvollziehen. Zum besseren Verständnis wurden in der Gegenüberstellung veränderte Text- oder Satzbausteine orange und neu hinzugefügte Verordnungstexte grün markiert.
Arbeitshilfen-Set, bestehend aus folgenden Arbeitshilfen:
Arbeitshilfe RV Modul 1, TRGI
Arbeitshilfe RV Modul 5, 1. BImSchV - Grenzwerte/Fristen
Arbeitshilfe RV Modul 6, Abstandsfibel
Arbeitshilfe RV Modul 7, Einbau und Betrieb von Feuerstätten für feste Brennstoffe (Brandschutz)
Arbeitshilfe RV Modul 10, DIN V 18160-1 - Planung und Ausführung
Arbeitshilfe Praxis Modul 7, Beratung "Heizen mit festen Brennstoffen"
Arbeitshilfe Praxis Modul 9, Dunstabzugsanlagen
Arbeitshilfe Praxis Modul 23, Datenaufnahme Energieausweis Wohngebäude
Arbeitshilfe Praxis Modul 22 - Abnahme an Feuerstätten
Auflage Mai 2019
Die Reinigung und Überprüfung von hygienischen Lüftungsanlagen ist durch den Einigungsvertrag im Vollzug in den neuen Bundesländern seit Jahren ein wichtiger Bestandteil des Schornsteinfegerhandwerks in vielen Bundesländern. Doch nicht nur in den neuen Bundesländern existieren Lüftungsanlagen zur Entlüftung von Bädern, Toiletten, Küchen und weiteren Räumen. Die in einigen Systemen abgeführte Feuchtigkeit enthält Stäube, Flusen und Fraßen und erhöht dadurch die Brandübertragung.
Das Schornsteinfegerhandwerk ist hier ein objektiver Fachmann zur Überprüfung und Reinigung von Lüftungsanlagen. Erstmals zum 01.01.2010 mussten die Bundesländer eventuelle Tätigkeiten an Lüftungsanlagen durch das Inkrafttreten der Bundes-KÜO über landesspezifische Verordnungen regeln.
Die vorliegende Arbeitshilfe soll darüber informieren, wie unterschiedliche Systeme aufgebaut sind und funktionieren. Auch die Überprüfungs- und Reinigungsverfahren sowie Mängel und Funktionsstörungen der Anlagen sind beschrieben und erläutert.
Auflage August 2018
Dieses Formel- und Tabellenbuch soll helfen, die Berufsschule und die Meisterschule im Schornsteinfegerhandwerk erfolgreich zu durchlaufen und auch ein Nachschlagewerk für erfahrene Schornsteinfeger sein.
Es wurde mit Hilfe von Referenten des Qualifikations-Seminars Meisterprüfung im Schornsteinfegerhandwerk der HANDWERKSSCHULE e.V. und des ZDS e.V. erstellt. Die Einheiten in diesem Buch sind in Klammern geschrieben, da in den meisten Fällen auch andere Einheiten verwendet werden können. Die angegebenen Einheiten sind diejenigen, welche in der Praxis meistens Anwendung finden. Des Weiteren sollen die Klammern ein Hinweis sein, die Einheiten stets zu überprüfen, denn sie stellen einen Stolperstein dar, der gerne übersehen wird.
Auflage Januar 2024 - 4. überarbeitete und korrigierte Auflage
Die rasante Entwicklung neuer Technologien und die daraus resultierenden Veränderungen im Feuerungsanlagenbereich bringen oftmals auch eine Veränderung bzw. Weiterentwicklung mancher Arbeitsabläufe im Schornsteinfegerhandwerk mit sich.
Gerade die jüngste Vergangenheit zeigt einen Trend zur Rückbesinnung der Forschungs- und Entwicklungsanstalten, aufgrund der zunehmenden CO2-Problematik, auf fossile Energieträger oder auch der weiteren Spezifizierung dieser Brennstoffe. Dass die Weiterentwicklung der Brennstoffforschung, neuer Feuerstättenbauarten und neuer Abgassysteme eine Änderung spezieller Arbeitsschritte zu einer sicheren Überprüfung der Brand- und Betriebssicherheit zur Folge hat, ist die logische Konsequenz von langjährigen Entwicklungsstudien hin zu standardisierten Arbeitsabläufen.
Mit dem vorliegenden Werk wird der stetigen Weiterentwicklung des Schornsteinfegerhandwerks speziell bei den praktischen Tätigkeiten Rechnung getragen. Der neue Praktiker soll euch bei der täglichen Ausführung der praktischen Tätigkeiten vor Ort unterstützen und dabei ein hilfreiches Arbeitsmittel sein.
Nicht jeder Bezirk ist von seiner Struktur her so ausgelegt, dass alle Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks dort regelmäßig zu finden sind bzw. von jeder Kollegin oder jedem Kollegen regelmäßig ausgeführt werden. Gerade bei solchen Tätigkeiten soll euch diese Broschüre unterstützen, dass alle Tätigkeiten mit einem gleichbleibend hohen Niveau ausgeführt werden können, indem versucht wurde, die einzelnen Tätigkeiten und Arbeitsabläufe mit anschaulichen und verständlichen Erklärungen zu beschreiben.
Bei der Vielzahl von Tätigkeiten kann und muss ein standardisiertes Arbeitsverfahren umgesetzt werden. Nur so kann das Schornsteinfegerhandwerk in seiner Gesamtheit als Garant für qualitativ hochwertige und optimale Arbeitsausführung seinem guten Ruf gerecht werden und dadurch zum Brandschutz, Umweltschutz, der Energieeinsparung und nicht zuletzt zur eigenen Zukunftssicherung einen wesentlichen Beitrag leisten.
In dieser Arbeitshilfe wurden auch hoheitliche Tätigkeitsfelder (Abnahme und Feuerstättenschau) näher beschrieben. Diese Beschreibungen sollen unseren Mitgliedern helfen die hoheitlichen Aufgaben kennen zu lernen und in Ihrer Meisterschulausbildung anzuwenden.
Auflage Oktober 2022
Die neue erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) trat am 22.03.2010 in Kraft. Das Schornsteinfegerhandwerk ist beauftragt neue Aufgaben im Bereich der Luftreinhaltung und des Klimaschutzes zu begleiten. Diese Begleitung wurde von der Bundesregierung aus gutem und bewährtem Grund dem Schornsteinfeger weiterhin überlassen.
Das Schornsteinfegerhandwerk wird ferner die Richtungspunkte zur Reduzierung der Feinstaubbelastung mittragen. Diese waren notwendig geworden, weil der Bestand an Einzelfeuerungsanlagen und Heizkessel für feste Brennstoffe in den vergangenen Jahren stark zugenommen hat. Über die Hälfte der Feuerungsanlagen sind vor 1988 errichtet und haben demnach eine schlechtere Feuerungstechnik als neuere Anlagen. Zudem sah der alte Regelungsbereich der 1. BImSchV die Einzelfeuerstätten in der Überwachung kaum vor, weil sie unter 15 kW Nennwärmeleistung lagen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte schon im Jahre 2006 in Manila ihre Richtlinien für die weltweite Qualität der Atemluft vorgestellt. Diese Richtwerte lagen weit unter den Grenzwerten der EU, so dass auch Europa zum Handeln aufgefordert wurde ...
Auflage Mai 2020
In dieser Arbeitshilfe befinden sich die Komplettfassungen der aktuellen Bauordnung und der aktuellen Feuerungsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO und FeuVO NRW). Hier wurden viele neue Regelungen der Musterbau- und Feuerungsverordnung übernommen.
In ihrer Gänze traten die Bauordnung und die Feuerungsverordnung NRW am 01.01.2019 in Kraft. Die BauO NRW § 61 Absatz 1 wurde geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 26. März 2019 (GV. NRW. S. 193), und ist am 10. April 2019 in Kraft getreten.
Aufgrund der Änderungen der Technischen Baubestimmungen und der Vereinfachung der Baugenehmigungsverfahren ist dort eine Aktualisierung der Arbeitshilfe Bauordnung NRW nötig geworden. Auch im Bereich der Feuerungsverordnung ist im Zusammenhang mit unserer Arbeit einiges an Änderungen aufgekommen.
Diese Arbeitshilfe ersetzt die bisherige Arbeitshilfe „Bauordnung NRW – Zusammenfassung für das Schornsteinfegerhandwerk" und die Arbeitshilfe des Regionalverbandes West, in der die Feuerungsverordnungen der Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen thematisiert werden.
1. Auflage 2022
ZDS – Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e.V. – Gewerkschaftlicher Fachverband –
Der Rechenschieber ist die perfekte Arbeitshilfe, um die Höhen der Schornsteinmündungen nach § 19 1. BImSchV 2022 zu bestimmen. Mit dieser Arbeitshilfe können vor Ort mit einfachem Messwerkzeug direkt die neuen Anforderungen ausgemessen und bewertet werden. Anwendbar bei Dächern von 0° bis 60° Dachneigung. Für jeden Schornsteinfeger, Planer, Architekten und Heizungsbauer eine Erleichterung bei der Arbeit.